Als Schwangere stehen Ihnen gesetzliche Leistungen der Krankenkasse zu. Dazu gehören alle Leistungen die im Rahmen der gesetzlichen Schwangerenvorsorge dargestellt sind, wie z.B. Geburtsvorbereitung, Vorsorgeuntersuchungen, Nachsorge, Betreuung im Wochenbett, Rückbildung und Hebammenhilfe solange Sie stillen.
Die Kosten weiterer Kursangebote wie z.B. Babyschwimmen oder ähnliche Angebote müssen privat getragen werden.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen bezüglich der Kostenübernahme gerne an mich. Eine Teilnahme an einem Angebot soll nicht aus finanziellen gründen scheitern.